Programm vom "Schulhof zum Spielhof"


Teilprogramm „Vom Schulhof zum Spielhof“ im Sonderprogramm „Jugend mit Zukunft“

Konzeption:

"Das Abgeordnetenhaus von Berlin stellt seit der Verabschiedung des Haushalts 1993 Mittel für Maßnahmen zur Gewaltprävention zur Verfügung: Aus dem Teilprogramm „Vom Schulhof zum Spielhof“ im Sonderprogramm gegen Gewalt „Jugend mit Zukunft“ können Berliner Schulen Mittel für die Umgestaltung der Schulfreiflächen in Eigeninitiative beantragen.

Gefördert werden insbesondere:

  • Maßnahmen, die konkrete Bedürfnislagen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen sowie ein hohes Maß an Akzeptanz und Identifikation mit dem Projekt erwarten lassen
  • Maßnahmen, die als Bestandteil sozialen Lernens zu verstehen sind und Eigenständigkeit, Phantasie und Selbstorganisation anregen
  • Maßnahmen mit kommunikativem Charakter, die das Zusammenwirken von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und Eltern fördern
  • Projekte, die ggf. Anregungen von Arbeitsgemeinschaften und anderer Initiativen aufgreifen und bereichern können
  • Projekte, die gemeinsam mit ausländischen Mitschülern durchgeführt werden"

(Auszug aus "Rundschreiben SenSchulSport II Nr.15/1993")


„Schulhöfe sind neben Kinderspielplätzen oft die letzten Reservate, in denen Kinder ungestört spielen können. Da sich auch in Berlin - und hier insbesondere in den östlichen Bezirken der Stadt - Schulhöfe als ungegliederte, weiteversiegelte Fläche darstellen, öd und zum Spielen wenig einladend, ohne sinnliche Anregung und ohne Spielwert, soll mit diesem Schwerpunkt den Bedürfnissen der Kinder stärker Rechnung getragen werden. Gerade in diesem Teilprogramm kommt es auf die Beteiligung der potentiellen Nutzer bei Ideenfindung, Planung und Umsetzung an. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass mit der Gestaltung eines Schulhofes zum Spielhof die Öffnung des Schulhofes am Nachmittag, am Wochenende und in den Ferien verbunden ist. Es kann nicht allein darum gehen, fertig gebaute Spielgeräte aufzustellen, sondern eine räumlich erlebbare Untergliederung der Spielhoffläche in verschiedene Bereiche, um natürliche raumgliedernde Elemente wie z.B. Hügel, Wälle, Mulden usw., um bespielbare Biotope wie Hecken, Labyrinthe, Gebüsche, um elementare Spielmaterialien wie Holz und Wasser, um Spielgeräte, die sich in dieses Bedingungsgefüge einpassen und Teil von ihm sind."

(Auszug aus "Rundschreiben der Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport vom 7.12.1993")

 

Konzeptionelle Programmüberlegungen

Standortwahl

Sinnvollerweise sind Projektstandorte zu wählen, die

  1. von Seiten des Bezirksamtes als geeignet befürwortet werden
  2. bereits Vorstellungen beinhalten zur Umgestaltung der Schulfreiflächen innerhalb der Schule
  3. mindestens unter Beteiligung der Schülerinnen und Schüler am Planungsverfahren, möglicherweise der Eltern, Nachbarschaft, Initiativen etc. mit praktischen Umgestaltungsarbeiten begonnen haben und somit ein hohes Maß an Akzeptanz und Identifikation mit dem Projekt erwarten lassen.

Die finanziellen Mittel

Die Mittel werden der Schule vorrangig für Material zur Verfügung gestellt. Soweit nötig, werden Honorare für Landschaftsplanerinnen und -planer, Spielraumgestalterinnen und -gestalter, Künstlerinnen und Künstler etc. für die planerische und anleitende Betreuung der Schule bei der Konzeption gefördert. Notwendige Baumaßnahmen werden - soweit sie nicht durch Eigentätigkeit der Schule / bezirkliche Maßnahmen / Sponsoren übernommen werden - von der Schule ausgeschrieben.

Planung

Am Planungsverfahren sind alle späteren Nutzerinnen und Nutzer zu beteiligen. Die Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen in die Planungsphase ist eine wesentliche Bedingung für die erfolgreiche Realisierung einer Schulhofgestaltung.

Die Planungsgruppe besteht sinnvollerweise aus:

  • Kindern und/oder Jugendlichen der Schule
  • Kindern und/oder Jugendlichen des Einzugsgebietes der Schule
  • der Schulleitung
  • Lehrerinnen und Lehrern
  • dem Hausmeister
  • Eltern
  • Nachbarinnen und Nachbarn der näheren Umgebung
  • (Bürger-)Initiativen der näheren Umgebung
  • bezirklichen Initiativen, welche Verbesserungen des Angebotes für Kinder und/oder Jugendliche anstreben
  • Vetreterinnen und Vertreter der zuständigen Ämter (Bildung und Kultur, Naturschutz- und Grünflächenamt, Tiefbau- und Hochbauamt, Jugend und Soziales, Umweltamt)
  • Landschafts- oder Spielraumplanerinnen und -planer
  • Vetreterinnen und Vertreter von „Grün macht Schule“

Grundsätzlich stehen die Planungstreffen allen Interessierten offen. Sie werden durch gewählte Vertreterinnen und Vertreter einberufen und organisiert. Aufgabe der Planungsgruppe ist die Erarbeitung eines naturnahen Spielraumkonzeptes für die entsprechende Schulfreifläche unter Einhaltung der folgenden Kriterien:

  1. Nutzung der Planungsphase zu Fortbildung und Orientierung der Beteiligten (inkl. der Kinder und Jugendlichen)
  2. Erarbeitung eines Stufenkonzeptes zur schrittweisen Umgestaltung der Freifläche mit der Möglichkeit, während des Planung- und Bauverfahrens sinnvolle Veränderungen vornehmen zu können
  3. Festlegung eines möglichst hohen Anteils an Eigentätigkeit der Kinder und/oder Jugendlichen bei der Umgestaltung
  4. Einsatz umwelt- und gesundheitsverträglicher Technologien und Materialien und Nutzung von Recyclingmaterialien
  5. Erarbeitung eines Pflegekonzeptes
  6. Herstellung eines oder mehrerer Modelle und Erstellung eines Landschaftsplanes
  7. Erarbeitung eines Konzeptes zur Einbeziehung des Umgestaltungsprozesses in Unterricht und Freizeitaktivitäten
  8. Erarbeitung eines Konzeptes zur innerschulischen Organisation der Beteiligung an der praktischen Umgestaltung
  9. Erarbeitung eines Konzeptes zur Einbeziehung der außerschulischen Kinder und/oder Jugendlichen, der Nachbarschaft, der Eltern, Ämter, Initiativen und potentieller Sponsoren.

Die Planungsphase ist nicht zeitlich begrenzt. Selbst bei konzentrierter und zielgerichteter Planung ist aufgrund der umfangreichen Betroffenenbeteiligung ein Zeitraum von einem halben Jahr mindestens nötig. Das Spielraumkonzept ist auf Veränderbarkeit - auch nach Abschluss der Bautätigkeit - ausgelegt, um nachfolgenden Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit eigener Gestaltungskonzepte zu ermöglichen. Die Entscheidung über das von der Planungskommission erarbeitete Spielraumkonzept trifft die Schulkonferenz. Alle Mitglieder der Planungskommission können abweichende Standpunkte schriftlich darlegen. Die Realisierung der einzelnen Bauabschnitte richtet sich im Gegensatz zum üblichen Bauverfahren nach den Bedürfnissen der Schule und dem Rhythmus des Schuljahres und ermöglicht im projektorientierten Unterricht und/oder Arbeitsgemeinschaften die Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen in die praktische Umsetzung. Vertragliche Regelungen über Pflege, Restaurierungen etc. sind zwischen Schule und dem bezirklichen Naturschutz- und Grünflächenamt zu treffen.

Zur langfristigen Einbindung des Projektes in die schulische Nachbarschaft und zur späteren Finanzierung kleinerer Folgeprojekte bietet sich die Gründung eines Fördervereins an.

Als Hilfestellung für die weitere Eruierung von Fördermöglichkeiten haben wir die folgende Hinweisliste erstellt:

>> Download „Fördermöglichkeiten für Schulhofprojekte in Berlin (Ökologie, Kunst, Umweltbildung) (Stand 05/2022)“

 

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